Arbeitsrecht, Kündigung und Resturlaub

  • Moin,
    stehe vor einem etwas nicht ganz so angenehmen Problem aber nunja.
    Und zwar bin ich über eine Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb angestellt, im Betrieb endet das Projekt für mich jedoch, das heißt, am 31.3. ist für mich hier schluss.
    Die Kündigung habe ich noch nicht in schriftlicher Form, wann muss ich diese denn erhalten wenn am 31.3 das Projekt endet und ich eine 2 Wochen Frist habe?
    Ich weiß, dass es bis zum 15. oder bis zum 1. passieren muss, wenn ich die Kündigung nun am 29. oder am 31 bekomme, dann gilt ab da die Frist von 2 wochen, also bis zum ~15.4.?
    Wenn ich nun eine am 16.3 bekomme, dann gilt die doch auch erst ab dem 31.3. da der 15.3. vorbei ist?
    Wenn ich nun keine schriftliche Kündigung der Zeitarbeit bis zum 1.4. im Briefkasten habe, dann ist meine Probezeit rum und ich kann nicht so easy gekündigt werden, oder?
    Nun habe ich auch noch 5 Tage Urlaub und 20 Überstunden, wann kann ich diese noch nehmen? Kann ich die vorher noch nehmen? Muss ich die vllt. sogar vorher noch nehmen oder werden die einfach in der Kündigungsfrist abgezogen weil ich nicht arbeite?


    Das steht dazu im vertrag:
    Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter bei Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Auf die Freistellung wird etwaiger noch offener Resturlaub angerechnet. Entsprechendes gilt für ein etwa vorhandenes Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.


    Vllt. auch noch wichtig:
    a) Dieses Vertragsverhältnis beginnt am 04.10.2017. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gemäß § 9.1 MTV BAP als nicht zu Stande gekommen.

    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen


    b) Die ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Für die Kündigung während der Probezeit gilt § 9.3 MTV BAP. Danach beträgt die Kündigungsfrist während der ersten drei Monate eine Woche, anschließend gilt während der Probezeit die gesetzliche Frist von zwei Wochen.



    Viel Text, viele Fragen udn vllt. hab ich ja Glück und einer kennt sich damit aus ^^

  • Kündigung zum 15. oder sie müssen dich ein paar länger behalten. Könnte natürlich auch sein, dass sie nach was neuem suchen?!


    Wenn du ne Kündigung bekommst lass dich am besten krank schreiben. Dann behältst du deinen Urlaub und die Überstunden. Ansonsten wirst du denen Auf Wiedersehen sagen müssen.
    Bei keinem neuen Auftrag ist es in der Zeitarbeit sowieso normal, dass man erstmal alles nehmen muss, eben Überstunden und Urlaub. Wenn das nicht wäre dann beim Arbeitszeitkonto ins Minus gehen. Kann man nichts machen, andere Arbeiter z.B. mussten ja in der kalten letzten Woche auch Zwangsurlaub nehmen.


    Es bestünde natürlich die Möglichkeit vor der eventuellen Kündigung noch den Urlaub zu nehmen. Aber du ihn bekommen wirst? Wer weiß..

    - Göttlicher Stilwechsel -
    ...ich will die Welt brennen sehen...

  • Das BGB gibt den Monatsende (nicht 1.) und 15. vor - als kleinste Frist, mit 4 Wochen.
    Später dann Monate (1 Monate is auch nich 4 Wochen, sondern meist mehr ein paar Tage) und nur noch zum Monatsende.
    (Aber auch nur für den Arbeitgeber - selber kann man nie länger als 4 Wochen zum Monatsende oder 15. brauchen.)
    So zuminest interpretier ich das BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


    Ich war auch mal 1 Monat bei ner Zeitarbeitsfirma. So wie ich das verstehe (und es bei mir auch war) - sonst würden die kurzen Fristen ja keinen Sinn machen (in der ersten Woche ja nur 1-2 Tage oder so):
    Es gilt jederzeit (+ die Frist halt). Also nich zum Monatsende oder 15, auch innerhalb eines Monats. (Vereinbarungen im Tarifvertrag machens möglich.)
    Könnte gut sein, dass die erst nachm 31 nochmal gucken und dann innerhalb des Monats, wenn sie nix finden dir mit 2 Wochen Frist kündigen und da irgendwie mal 16 .oder 17. dabei rauskommt.


    Soweit ich im Internet mitbekommen hab macht man das auch gern. Über der Probezeit wirds halt schwerer für die Zeitarbeitsfirma. (Und irgendwann muss sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld die paar Euro zahlen.) Da probiert man das Arbeitsverhältnis zu kündigen damit man später denjenigen neu einstellen kann oder halt nen andern. Keine Ahnung ob diese Tricks immer rechtens sind oder nur darauf vertrauen, dass sich niemand wehrt.



    Innerhalb der Probezeit wäre die Kündigung noch wenn sie bis einschließlich 03.04. zugeht. Danach (ab 04.04.) gelten die längeren Fristen.
    Bis dahin gilt dann 2 Wochen später (selber Wochentag 2 Wochen später) nach Kündigungszugang ist letzter Arbeitstag (frühestens). 1 Tag später arbeitslos. Bis zum 17.03. also wäre möglich, damit 31.03 letzer Arbeitstag sein soll. Ab 03.04. eine zustellen und zum 17.04. (letzter Arbeitstag) kündigen wäre dann auch möglich. Ab 04. wäre dann die 4-Wochen-Frist ausm BGB. Reicht dann nich mehr zu Ende April. Frühestens zum 15. Mai dann (mit 15. als letztem Arbeitstag).



    Alle Angaben ohne Gewähr. Hier noch ein paar Links:
    https://www.kanzlei-hasselbach…-fristen-arbeitsrecht/08/
    https://rechtsanwaltarbeitsrec…zeit-was-ist-zu-beachten/





    Urlaub müsste bei 5 Monaten (wenn sie zum 31.03. kündigen und du nich 6 volle Monate dort warst) 5/12 von 24, ansonsten wenn du erst so gekündigt wirst dass es 04.04. oder später ist als Kündigungszeitpungt dann 6/12 von 24. Davon da abziehen das du hattest. Denke du bist von 5/12 = 10 Tage ausgegangen und hattest eine Woche (5 Arbeitstage).



    Ich interpretier es so: Ne betriebsbedingte Kündigung isses. (Was soll es sonst auch anderes sein? Gibt ja nur noch verhaltensbedingt und personenbedingt und es liebt am Betrieb - an denen von der Zeitarbeitsfirma wenn die keinen weiteren Einsatz haben für dich.) Problem ist, dass die natürlich das Zeitkonto nutzen dürfen, um Zeiten ohne Einsatz zu überbrücken. Da gabs auch viel unterschiedlichen Meinungen und/oder Änderungen glaub. Hab lang nich mich damit befasst. Manche warn der Meinung man könne es nich erzwingen wenn der Arbeitnehmer (also du) weiter arbeiten will - und es ist Risiko der Zeitarbeitsfirma. So viel ich weiß gilt das aber nicht (mehr). Wenn die nix haben, dann dürfen die das Konto abbauen.



    Was meiner Meinung nach NICHT geht: Zum Beispiel zum 31.03. kündigen und dich bis dahin freistellen (wo doch eigentlich bis dahin noch Arbeit da wäre). Das ginge dann nur mit deiner Zustimmung. Das mal speziell aufs Zeitkonto bezogen (die Überstunden).


    Hier ist auch wichtig: Die dürfen zwar das Konto nachm 31. wenn kein Einsatz mehr da ist du aber noch im Vertrag wärst ... abbauen. Aber wenns negativ wird und bis zum Vertagsende keine Möglichkeit besteht es mehr auszugleichen dann dürfen die das Geld nich kürzen. Das bissl Risiko besteht glaub für die Firma - müssen die halt zahlen dann. (Zumindest 2014 als ich 1 Monat dabei war und die spät kündigten kam ich mit nem netten Schreiben noch dazu dass mir 1 Woche bezahlt wurde obwohl ich da nix machte und auch vorher kein Zeitkonto aufbaute.) Was im Vertrag an Stunden festgelegt ist muss halt immer bezahlt werden mindestens. (35 h pro Woche glaub üblich. Also nachm 31.03. noch eine Woche Beschäftigung müssen die die 35 h zahlen auch wenn du keinen Einsatz hast und nur noch 20 aufm Zeitkonto wärn.)




    Ob man Urlaub "erzwingen" kann - dass er genommen wird oder ausgezahlt. Spontan keine Ahnung. Würde sagen das darf der Arbeitgeber anordnen dass der Urlaub genommen werden muss (er also nix ausbezahlt). Das käme dann halt noch dazu. Da hätte die Firma erst ab 2 Wochen ein Problem. (1 Woche Urlaub den du nehmen musst wenn sie dich noch nachm 31. weiterbeschäftigen, in der 2. Woche wenn nach 3 Tagen oder so das Zeitkonto aufgebraucht ist die Minusstunden sie sie dann trotzdem nich abziehen dürfen und dafür zahlen müssne wenn der Vertrag endet und du es nich mehr ausgleichen kannst.)



    Das auch wieder ohne Gewähr.
    Hier auch nochmals ein Link: https://www.advocado.de/ratgeb…rlaub-bei-kuendigung.html

  • Zitat von Luthan

    Ich interpretier es so: Ne betriebsbedingte Kündigung isses. (Was soll es sonst auch anderes sein? Gibt ja nur noch verhaltensbedingt und personenbedingt und es liebt am Betrieb - an denen von der Zeitarbeitsfirma wenn die keinen weiteren Einsatz haben für dich.)

    Betriebsbdingt ist es meiner Meinung nach nicht. Betriebsbedingt wäre der allerallerletzte Schritt, da müsste Unternehmen schon den Bach runtergehen und da müssen viele Schritte vorher passiert sein. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.


    @Kartoffelsalaat
    Kläre mal, wann dein letzter Tag der Probezeit ist. So wie ich das sehe, ist das nämlich der 03.04. und nicht der 01.04., wenn dein erster Tag am 04.10. war. Ansonsten wird da schon fristgerecht bis zum 15.03 bzw. 20.03. ein Brief bei dir ankommen. Dann haste sogar noch Glück, dass im Vertrag das mit dem Anspruch auf das Arbeitszeitkonto/Resturlaub drinsteht. Das muss gar nicht zwangsläufig so drinstehen. Zeitarbeitsfirmen sind ein schlimmes System...letztlich hilft da aber nur, bei deiner Zeitarbeitsfirma nachzufragen, da die genau diese Situation schon zig Mal so hatten...

  • Ah ne warte mal. Schwachsinn. In der Probezeit ist das eh egal. Muss man nich begründen. Außerhalb von der Probezeit wärs aber betriebsbedingt. (Oder halt gar nix, wenn betriebesbedingt nich greift - und man könnte dagegen klagen.)


    Gibt sonst ja nur verhaltensbedingt (wenn jemand unpünktlich ist, sonstiges Fehlverhalten, etc. - mindestens 1 Abmahnung vorher erforderlich außer in gravierenden Fällen wenn außerordentlich geht, diese dann auch ohne Frist).
    Und halt personenbedingt (wenn jemand durch Behinderung etc. was plötzlich eintritt dauerhaft gar nich mehr den Beruf ausüben kann).


    Zur betriebsbedingten bei Zeitarbeitsfirma (die hier dann doch nich der Fall ist) trotzdem mal nen Link: http://www.kündigungsschutz.com/kundigung/betriebsbedingte-kundigung-3/zeitarbeit/


    Ansonsten würd ich noch als günstige Alternative spezielle Foren empfehlen. Ist besser als die Firma direkt. (Die sind eh meit aufs eigene Interesse aus. Wenn er da nachfragt kommen die vielleicht noch auf die Idee und hättens so vielleicht vergessen zu kündigen noch innerhalb der Probezeit.) In so Anwaltsforen kann man schreiben. Sind Anwälte oder Jurastudenten. Man muss es aber umformulieren allgemein a la "Person A blablabla arbeitet dort seit ... bis ..." statt "ich arbeite dort blabla" - weil die keine Rechtsberatung geben dürfen. Steht da in Forenregeln dann drin meist.