Öffentliche Nacktheit legalisieren?

  • Kann das nicht unter Umweltverschmutzung laufen oder Verursachung von Augenkrebs ?


    Wenn wir mal alle genetisch optimiert sind , wie in Gataca, dann von mir aus aber im Moment will ich nicht meine Nachbarn nackt sehen.

  • Ein Verbot lässt sich mMn nicht rechtfertigen. Dass jemand an der Nacktheit Anstoß nehmen könnte ist kein hinreichender Grund, Menschen nehmen an vielen Dingen Anstoß. Aktive sexuelle Belästigung sollte natürlich weiterhin unter Strafe stehen.

  • Also ich sehe auch keinen Grund wieso man draußen nackt herumlaufen sollte, außer es ist sehr warm und da laufen die meisten ja jetzt schon halb nackt rum.


    Aber ganz ohne Klamotten? Lieber nicht, da könnten sich manche ja garnicht mehr konzentrieren, ich glaube das würde schiefgehen.

    • Also ich muss das auch nicht haben. Ich stelle mir gerade die ganzen alten Knacker ( in dieser Stadt leben die meisten alte Leute) und anderen unestethischen Menschen im Supermarkt vor. Ein wahrer Albtraum. -.- Hygienisch ist das auch nicht gerade. Außerdem gibt's genug rohen Fisch und nacktes Fleisch und große Knackwürste in der Bedientheke welche wenigstens frisch sind.^^ Wer will schon Gammelfleisch nackt sehen? Sry leutz aber ihr verderbt mir den Appetit. Manche Dinge muss man echt nicht haben. ^^
  • Ich kann schon verstehen dass es manchen nicht gefällt - wenn die sexuelle Komponente mit dabei ist. Aber so lang einem jemand nich anfasst kann man im öffentlichen Raum weggucken. Kommt er sehr nervig daher und "schleicht um einen rum" also probiert wenn man wegzugehen versucht die Nähe zu halten ... sollte man das mit under Strafe fassen. Steht er irgendwo an nem Platz an dem Leute vorbeigehen und geilt sich daran auf ohne speziell an den Leuten "zu hängen" (hinterhergehen bestimmten, etc.) - seh ich da kein Problem.


    Den Unterschied den man zwischen Mann und Frau macht ist doch auch nur weil man sieht wenn der Penis des Mannes sich erregt. Sollte man für Mann + Frau straffrei. Oder für beide die Nacktheit schon strafbar. Nur weil man bei der Frau nich von außen so direkt sieht ob sie sich erregt da diskriminiern halte ich für falsch. Das Gesetz ließe sich ja in beide Richtungen anpassen. Beide Nacktheit verbieten. Beide Nacktheit + sexuelle Erregung erlauben. Fertig. So einfach is das.


    Ich muss - schon aus hygienischen Gründen und weils unbequem (so wie Frauen gern die Brüste durch BH gehalten bekommn hab ih den Penis gern durch Unterhose gehalten damit er im Sommer nich an der andern Haut reibt/(schwitzt beim Laufen wenn die Beine etc. noch so fett sind :D) is - nich unbedingt nackt sein draußen.

  • Daß mir der Anblick nicht gefällt, rechtfertigt bei weitem noch kein Verbot. Wenn es nach mir ginge, wären andernfalls schon einige Personen aus dem öffentlichen Leben verbannt. Außerdem scheinen in Urlaubsorten (wo öffentliche Nacktheit nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird) oder den entsprechenden US-Bundesstaaten wegen einer Erlaubnis nicht plötzlich Sodom und Gomorra loszugehen.


    Kafkas Antwort enttäuscht mich ehrlich gesagt ein bißchen. Dachte eher, daß Progressive sich mit sozialen Fragen gerne eingehender und ernster auseinanderzusetzen. Plattes Getrolle ist doch eher so 4chan-like.

  • Also faktisch eine deutschlandweite FKK-Zone? Oder FFKK für freiwillige Freikörperkultur^^
    Könnte ich denke ich gut mit leben, gibt auch ab und zu Fälle wo jemand verurteilt wird weil er partout nackt herumlaufen will, ohne das es exhibitionistische Motive dafür gibt.
    Aber interessant wie viele hier damit argumentieren das nicht alle Menschen schön aussehen. Denke das würde sogar dabei helfen Nacktheit sehr schnell als nicht unbedingt sexuell aufgeladen zu sehen, insofern wäre das sogar ein Grund dafür und nicht dagegen. Meiner Meinung nach zumindest^^

  • Hab den Thread leider etwas spät entdeckt.
    Inzwischen hat ballet zumindest ein Teil seiner falschen Behauptungen korrigiert.


    1. Exhibitionismus gibt es rechtlich nur beim Mann und auch nur, wenn es ihn sexuell erregt er sich sexuell erregen will. Im deutschen Recht ist Exhibitionismus also nicht mit bloßer Nacktheit gleichzusetzen. Das die reine Fixierung auf Männer ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz ist und der Paragraph ohne Ersatz abzuschaffen ist, ist denke selbstredend.



    2. Es gibt kein Verbot von Nacktheit in der Öffentlichkeit. Wenn du schon Paragraphen verlinkst, wäre es durchaus angebracht, sie zu lesen:


    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe [...]

    2.1 Seit wann ist bloße Nacktheit eine sexuelle Handlung?
    2.2 Es muss eine Person geben, die diese sexuelle Handlung als Ärgernis ansieht.
    2.3 Es muss absichtlich oder wissentlich sein. Wer also im Wald mit einander rumvögelt und dann kommt zufällig ein Wanderer vorbei, den das stört, auch dann ist das keine Straftat nach StGB.



    Wer nur nackt rumläuft, kann höchstens nach §118 OWiG als Belästigung der Allgemeinheit angezeigt werden. Auch hier gilt wieder, es braucht jemanden, der sich belästigt fühlt (und das anzeigt). Und es ist keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit.



    Vor einigen Jahren hat ein Fernsehsender mal getestet, wie Deutsche auf eine Nackte in der Öffentlichkeit reagieren. Sie haben eine weibliche, nicht ganz unattraktive, Exhibitionistin (diesmal in Sinne von einer Person, die sich gerne nackt in der Öffentlichkeit zeigt) engagiert und sie zuerst in eine Berliner Kneipe geschickt mit Mantel, den sie drin auszog. Darunter war sie völlig nackt. Gefilmt mit versteckter Kamera. Kein Rausschmiss, keinerlei negativer Reaktion, sondern eher das komplette Gegenteil.
    Dann haben sie sie auf eine belebte Fußgängerzone geschickt. Gleiches Ergebnis. Es gab niemanden, der ihr sagte, sie solle sich wieder anziehen, geschweige denn Polizei informiert.
    Das hat den Sender dann so genervt, dass sie sie direkt vors Kanzleramt geschickt haben. Nach einer gefühlten Ewigkeit kam dann mal ein Polizist und hat ihr höflich gesagt, sie solle sich doch wieder anziehen, sonst müsse er, schreck lass nach 8| ,

  • Wieso liest hier anscheinend niemand die Links, die er selbst verlinkt?

    Zitat

    Die hM erfordert zusätzlich eine subjektive Komponente, bei der der Täter sich durch die Handlung oder durch die Beobachtung der Reaktion des anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder sich befriedigen will.

  • Das Zitat steht aber nicht im Widerspruch zu meinem Posting. Mir gehts nur darum, dass eine sexuelle Handlung nicht notwendig ist, damit der Exhibitionismus als Belästigung durchgeht.

  • Platzverweis ist aber nicht gerade ein Indiz dafür, daß es erlaubt ist.


    2005 beispielsweise verbot das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine so genannte „Nacktradel-Aktion“. Damals planten 13 Nacktradel-Aktivisten eine Fahrradtour. Die Begründung des Gerichts: Die Pläne würden der allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung widersprechen, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen (Urteil vom 7. Juni 2005; AZ: 6 K 1058/05). [...]
    Der in diesen Fragen meist relevante § 118 gilt als so genannter Gummiparagraph. Da der Paragraph so allgemein und unbestimmt formuliert ist, lässt sich das entsprechende Gesetz gummiartig dehnen. Daher kommt es hier oftmals auf den zugrunde liegenden Einzelfall an – und auf die Auslegung der Richter. Doch landen Fälle von Nacktheit in der Öffentlichkeit selten vor Gericht. Menschen, die sportlich aktiv ungern Kleidung tragen, sollten dennoch den Weg in die Natur suchen. Bei Aufritten im Adamskostüm auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen drohen Platzverweise oder gar ein Bußgeld.

    Sofern sowohl eine Strafbarkeit nach § 183 als auch nach § 183a StGBausgeschlossen werden kann, kann Ihr Verhalten u. U. noch als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG verfolgt werden. Dieses Delikt wurde z. B. schon für Nacktjogger oder Nacktbader bejaht, so dass hier wohl die größten Probleme bestehen könnten, den Tatvorwurf zu widerlegen.

  • Es muss ja auch nicht erlaubt sein. Es reicht schon, wenn es nicht verboten ist.



    Der Platzverweis wäre auch nicht rechtens gewesen:

    Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Polizei, der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.

    Keines von beiden traf zu.



    Dein erster Link bestätigt meine Aussage durchgehend. Das Gericht verbot die Radtour (Versammlung), nicht das Nackt sein in der Öffentlichkeit. Als Begründung haben sie wieder auf §118 OWiG verwiesen und sind automatisch davon ausgegangen, da Fahrt durch Innenstadt viele fremde Menschen die nackten zu Gesicht bekommen würden und somit angeblich auch viele belästigt werden würden. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht angreifbar.



    Und was soll dein zweites Zitat? Er bezieht sich auf irgendwelche nicht genannten Fälle, die alles mögliche sein können und von Zeiten, wo eine freie Schulter schon anrüchig war. Daher keine Relevanz.

  • Also ist Feidl mit einer grey area zufrieden? Warum nicht durch eine ausdrückliche Erlaubnis Rechtsklarheit herstellen?



    Das Amtsgericht Freiburg hat das Verhalten des Betroffenen als grob ungehörige Handlungen i.S.d. § 118 OWiG angesehen und ihn zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt. Der Auffassung des Betroffenen, es handle sich bei dem „Nacktlaufen in der Öffentlichkeit um ein ihm zustehendes Bürgerrecht“, ist das Amtsgericht nicht gefolgt und hat den „unbekleidet durchgeführten Waldlauf“ als eine Handlung angesehen, die in deutlichem Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung stehe und eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Bürgern darstelle.
    Ebenso nun der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welcher die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen hat.


    Wenn du schon Paragraphen verlinkst, wäre es durchaus angebracht, sie zu lesen:

    eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    Hast Recht, hätte "Belästigung der Allgemeinheit" heißen sollen. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist ja auch keine Ordnungswidrigkeit. Ich weiß aber echt nicht, was du dich daran so aufhängst. (Verlinkt habe ich da übrigens nichts.)

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  • Umso weniger Gesetze, umso besser.
    Genauso wenig wie es eine Erlaubnis braucht, bestimmte Klamotten anzuziehen, braucht es eine für Nacktheit in der Öffentlichkeit. Trotzdem gibt es sogar eine: GG Arikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    Rechtsklarheit würde also herrschen, wenn man die bisher erwähnten Paragraphen abändert oder abschafft.



    Ich meinte mit dem Satz, dass du behauptet hast, dass in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht legal sei (der Threadtitel weist das aus), was aber die verlinkten Paragraphen gar nicht aussagen.

  • Ich meinte mit dem Satz, dass du behauptet hast, dass in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht legal sei (der Threadtitel weist das aus), was aber die verlinkten Paragraphen gar nicht aussagen.

    Ach so. Ja, das kam daher, daß ich nach Erkenntnis meines Irrtums bzgl. der für Exhibition notwendigen Erregungsmotivation den Threadtitel (von ehemals "Exhibitionismus legalisieren") abgeändert, den Startpost jedoch so belassen habe. In Zukunft sollte ich Threads nicht mehr so aus dem Bauch heraus starten, das resultierende Chaos sieht man hier ja.



    Rechtsklarheit würde also herrschen, wenn man die bisher erwähnten Paragraphen abändert oder abschafft.

    Oder so. Dem könnte ich mich anschließen.

  • Alleine aus Hygienegründen ist das eine schlechte Idee. Aber ansich habe ich nichts gegen Nacktemenschen egal wie sie aussehen. Es sollte aber Grenzen geben. An Stränden finde ich das völlig okay und war auch selber schon oft nackt unterwegs oder mit Freunden.

    Water, water in the sea
    Bring your creatures up to me.

  • Ich habe schon allein arbeitsbedingt mehr nackte Menschen gesehen und anfassen müssen als jede Prostituierte, in der Freizeit würde ich mir so manchen Anblick dann doch gern ersparen. Ich wüsste auch nicht, warum man nackt draußen herumlaufen sollte (außer man demonstriert für Feminismus oder Bäume oder Ähnliches).