Offensichtlich hast du nie auch nur ein Wort von Artikel 13 gelesen.
Was für Lizenzverträge?
Na die Lizenzverträge zwischen Medien, Verlagen, Künstlern, Urhebern und co. mit den Internetseitenbetreibern, damit deren User legal Zeug hochladen dürfen und die Betreiber dafür nicht verklagt werden.
Artikel 13 sagt ja, dass auch die Seitenbetreiber für die hochgeladenen Daten verantwortlich sind und zwar bereits bevor ein Urheber den Seitenbetreiber informiert. Das ist ja das Neue gegenüber der bisherigen Regelung, wo erst der Urheber den Seitenbetreiber informieren muss und erst, wenn dann der Betreiber nicht reagiert, kann gegen diesen geklagt werden. (Urheberrechtlich geschütztes Material hochzuladen und zu veröffentlichen ist, oh wunder, auch jetzt schon verboten)
Von Uploadfiltern ist in der Richtlinie keine Rede. Das ist nur die Folge, wenn keine Lizenzverträge zustande kommen, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, zumindest werden das viele Seitenbetreiber nicht hinbekommen.
Wird übrigens alles im Video erwähnt, was ich im vorherigen Beitrag verlinkt habe. Da wird auch Voss interviewt, ebenso wie die Abgeordnete der Piraten, die dagegen ist, beide Seiten kommen zu Wort und es wird gut aufgeklärt, ohne die blöde Panikmache, die im Internet in letzter Zeit darüber verbreitet wird und woher ihr wohl offensichtlich nur eure Informationen habt, statt sich mal eine neutrale Quelle zu suchen.