Ja, das hab ich letztens auch gelesen - ähnlich wie bei der Sache mit den Untertiteln wird hier ne Grauzone/Lücke (die eigentlich schon immer illegal war wo aber viele nix befürchteten) geschlossen. Dann kann man auch gleich runterladen (auf wegen auf denen man selber nich hochlädt - also kein Peer-to-Peer .. wo es genug Quellen, je nachdem was man so braucht, mit gutem Speed gibt wo man auch kein Premium kaufen muss usw.). Da hat man sich eventuelle Verbindungsprobleme die beim Streaming auftreten können gespaart. (Sofern man nicht unbedingt Streaming braucht. Wobei die, die legal bleiben möchten - die werden wohl erst mal Streaming ... und dann später DVD/BD nutzen müssen.)
Dass die Abmahnkosten gedeckelt bleiben - und der Schadenersatz auch (man verbreitet halt nicht an viele andere - darauf sollte man immer achten!) ist aber gut.
Würde mich daher erst mal nicht abschrecken.Zumal man das auch erst mal nachweisen muss. Gut Vorratsdatenspeicherung usw ... aber man könnte ja einwenden, dass die Logs eventuell fehlerhaft sind, etc. oder irgend ne Seite wo man das gar nich erkannte im Hintergrund das augerufen hat und somit die eigene IP in den Logs war ... und man den Titel gar nich geguckt hat oder nur kurz aufgerufen hatte (nicht das volle Werk). Das muss dann erst mal nem Richter reichen um zur IP die Herausgabe der persönl. Daten anzuordnen. (Wobei man beachten sollte: W-LAN-Ausrede gilt nicht. Da man als "Störer" trotzdem haftet. Und Staatsanwaltschaften bei Straftaten können auch ohne Richter glaub ich direkt an die IP. Aber da müsste man im großen Stil selber verbreiten, damit das strafrechtlich - und nich nur zivilrechtlich - relevant wird.)
(Gibt aber auch tatsächlich manche blöden Leute, die mit korrekten persönlichen Daten - also voller Anschrift, Name, etc. - sich auf dubiosen Seiten registriern. Die sind dann selber Schuld.)