Beiträge von Luthan im Thema „Darf man in einer Demokratie alles wählen?“

    Man kann alles wählen, was nicht verboten ist. Und Verbote bezüglich Parteien sind unnötig - entweder sind die Parteien unbedeutend (dann muss man nicht verbieten) ... oder aber sie sind so bedeutend, dass es dasnn wieder Unruhen mit sich bringen könnte - wenn man z. B. eine Partei verbietet, die von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützt wird (man diesem Teil der Bevölkerung also quasi die Stimme enzieht bzw. sie dazu zwingt was anderes zu wählen), dann könnten die sich anderweitig (sprich mit Gewalt) Gehör verschaffen.


    Bezüglich Staatsbürgerschaft: Da sollte generell jeder nur eine haben. Wir Deutsche können ja auch nich einfach in die Türkei gehen und uns einfach so ne türkische Staatsbürgerschaft haben. Wenn Leute Verwandte haben in beiden Ländern - dann kann das auch über andere Abkommen geregelt sein, dass man sich in beiden Orten mal aufhalten kann - ohne gleich Staatsbürger sein zu müssen.


    Mit ner Staatsbürgerschaft gehen halt auch besondere Pflichten und Rechte einher. Deshalb sollte nur jeder eine besityen. Ausgenommen vielleicht mal spezielle Ehrenbürgerschaften die irgendwie dazukommen. Wahlrecht sollte man auch nur auf jeder Ebene ein mal geltend machen können.


    Sprich: Ausländer die in Deutschland leben und auf Grund irgendwelcher Vorschriften auch hier wählen dürfen (auf Bundesebene) - die sollten im Heimatland nicht wählen dürfen auf der obersten Ebene. Aber da kenn ich mich nich aus, wie das geregelt ist. In der EU gibts das ja glaub dass Leute von außerhalb Deutschland - die aber in Deutschland wohnen - dann in Deutschland wählen dürfen. Was anderes ist es natürlich mit anderen/unterschiedlichen Ebenen.


    Wenn hier irgendwer der nicht Deutscher is Wahlrecht hätte auf Kommuanl-Ebene und Ebene des Bundeslandes - aber nicht auf Bundesebene - dann fänd ich das auch okay, wenn er im Heimatland noch auf höchster Ebene wählen dürfte (aber da dann nicht auf niedrigeren Ebenen ... aber das würd er da wohl eh nich wenn er keinen Wohnsitz dort hat, da man die niederen Ebenen dann nicht zuordnen könnte, nur die höchste Ebene durch seine Staatsbürgerschaft).