Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (GG Art. 33), Arbeitnehmer "nur" in einem privat-rechtlichem Arbeitsverhältnis. Das ist rechtlich ein großer Unterschied und deswegen werden sie rechtlich unterschiedlich behandelt.
Zitat
Das Dienst- und Treuverhältnis bedeutet, dass dem Beamten besondere Dienstpflichten auferlegt sind, die über die allgemeinen Pflichten des Bürgers gegenüber dem Staat hinausgehen. Der Dienstherr schuldet dem Beamten umgekehrt Fürsorge und Schutz. Es ist ein Sonderrechtsverhältnis, in dem die Grundrechte (z.B. das Streikrecht) eingeschränkt sein können.
Z.B. werden sämtliche arbeitsrechtliche Regelungen bei Beamten einseitig vom Dienstherren festgelegt: Urlaub, Arbeitszeit, Gehalt, Arbeitsort, darauf hat der Beamte rechtlich keinen Einfluss. Ein Arbeitnehmer hingegen unterschreibt einen von beiden Seiten akzeptieren Arbeitsvertrag, der klar regelt und den der Arbeitgeber im Nachhinein ohne Zustimmung des AN nicht einfach ändern kann. Wenn hingegen Politiker auf die Idee kommen, dass ab nächster Woche alle Beamte 2h mehr in der Woche arbeiten, dann können die Beamten nix dagegen machen und müssen sich dem fügen. (zu extreme Verschlechterungen werden aber vom Bundesverfassungsgericht gern mal gekippt)
Und eine der vielen Prinzipien des Beamtentums ist das Alimentationsprinzip. Das bedeutet, der Dienstherr ist verpflichtet, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen.
Deswegen muss der Staat Pensionen zahlen und dafür sorgen, dass Beamte bei Krankheit abgesichert sind.
Thema KV bei Beamten: Früher haben Beamte komplett vom Staat die Kosten für Arztrechnungen und sonstigen Krankheitskosten erstattet bekommen (nennt sich Beihilfe, bei Bundespolizisten ist das auch heute noch so). Irgendwann (in den 70er oder so) war das dem Staat aber zu teuer, und deswegen übernimmt er heute nur noch 50% bis 70%. Das ist noch vereinbar mit dem Alimentationsprinzip. Für die restlichen 30-50% muss der Beamte selber aufkommen, wie, ist völlig egal, ob über PKV oder freiwillig in GKV. Bis 2009 zur Krankenversicherungspflicht brauchte der Beamte auch gar keine Versicherung, sondern hat es halt selbst zahlen können. Wenn der Beamte in die GKV geht, muss er aber den Beitrag komplett selbst übernehmen, der Dienstherr übernimmt NICHT wie bei Arbeitnehmern die Hälfte der Kosten. Bei der PKV hingegen kann sich der Beamte für nur genau die fehlenden 50-30% absichern und braucht entsprechend weniger zahlen. Deswegen sind die aller meisten Beamten in der PKV. Das wird häufig kritisiert, auch von den Beamten selbst. Sie haben eben kein echtes Wahlrecht zwischen PKV und GKV, und es ist ein doppelter Verwaltungsaufwand, weil sie ihre Rechnungen sowohl bei PKV als auch Beihilfe einreichen müssen und diese überprüft werden müssen (den Luxus, einfach Versicherungskarte beim Arzt hinzugeben, und alles finanzielle passiert im Hintergrund und man braucht nicht in Vorleistung gehen, gibts nur bei GKV).
Inzwischen gibt es aber erste Bestrebungen, das zu ändern und das der Dienstherr die Hälfte der GKV übernimmt, wie beim Arbeitnehmer. Wenn das wirklich eingeführt wird (das ist, ganz im Gegensatz von Pension->Rente, rechtlich wesentlich einfacher), dann braucht man keine Bürgerversicherung mehr, denn dann verlieren die PKV extrem an Mitgliedern und werden von selbst aufgeben, bzw. sich nur noch auf Zusatzversicherungen beschränken.
Problematisch wäre eventuell, wie mit den Altersrückstellungen, die die Beamten in die PKV eingezahlt haben, umgegangen wird.
Wie sich das finanziell auf den Staatshaushalt auswirkt, wird zur Zeit diskutiert. Da der Staat für seine Beamten bisher nur die TATSÄCHLICHEN Krankheitskosten zur Hälfte erstatten muss, gehen viele Experten davon aus, dass, wenn der Staat die Hälfte der Versicherungsbeiträge (die sich aus dem Bruttoeinkommen berechnet) erstatten muss, dies zu höheren Ausgaben führt, gerade weil die meisten Beamten Akademiker sind und entsprechend verdienen. Andererseits kann der Staat die Verwaltung bei den Beihilfestellen reduzieren. Insgesamt wäre es wohl ein +- Nullgeschäft oder leichtes Minus, aber letztendlich gut zu bewältigen, ganz im Gegensatz dazu, als wenn er die Beamten in die Rentenversicherung schicken würde.